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Studium in Deutschland: uni-assist-Unterlagen und Übersetzungsregeln für Bewerber aus der Türkei

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Studium in Deutschland: uni-assist-Unterlagen und Übersetzungsregeln für Bewerber aus der Türkei

Deutschland gehört zu den beliebtesten Zielen für Studierende aus der Türkei. Neben dem akademischen Teil der Bewerbung entscheidet auch der Teil mit Dokumenten und Übersetzungen über den Erfolg: Die Übersetzungsregeln von uni-assist sind eindeutig und werden ohne Ausnahme angewendet.

In diesem Beitrag erklären wir, welches Dokument in welche Sprache und von wem übersetzt werden muss. Außerdem korrigieren wir die Falschinformation, die man am häufigsten hört.

Zuerst ein Irrtum: Türkische Staatsangehörige brauchen kein APS-Zertifikat

Das ist die häufigste Falschinformation auf dem türkischen Beratungsmarkt.

Eine APS (Akademische Prüfstelle) gibt es in der Türkei nicht, und für Inhaber türkischer Abschlüsse ist sie auch nicht erforderlich. Das APS-Verfahren ist nur für drei Länder Pflicht: China, Vietnam und Indien. In der Türkei gibt es kein APS-Büro.

Zahlen Sie niemandem Geld, der Ihnen anbietet, „ein APS-Zertifikat zu besorgen“. Die einzige Ausnahme: Wenn Sie als türkischer Staatsangehöriger Ihren Abschluss in China, Vietnam oder Indien erworben haben, kann das APS-Verfahren für Sie gelten – entscheidend ist nicht Ihr Pass, sondern das Land, in dem Sie den Abschluss erworben haben.

Was ist uni-assist, und nutzen es alle Hochschulen?

uni-assist ist die Prüfstelle für Bewerbungen, die rund 170 deutsche Hochschulen gemeinsam nutzen. Aber nicht jede Hochschule ist Mitglied – manche nehmen Bewerbungen direkt an. Prüfen Sie deshalb vor der Bewerbung die Seite Ihres Wunschstudiengangs.

Es gibt zwei Verfahren:

  • Standardbewerbung: uni-assist prüft Ihre Unterlagen und leitet sie an die Hochschule weiter.
  • VPD (Vorprüfungsdokumentation): Sie erhalten ein Vorprüfungsdokument und reichen Ihre Bewerbung selbst bei der Hochschule ein.

Gebühren: 75 Euro pro Semester für die erste Wahl, 30 Euro für jede weitere Wahl im selben Semester. Für VPD und Standardbewerbung gilt derselbe Preis. Auch bei einem negativen Ergebnis wird die Gebühr nicht erstattet. (Stand: September 2026.)

Das Verfahren läuft vollständig online: Es gibt keinen Postweg, die Dokumente werden als PDF in Ihr My-assist-Konto hochgeladen.

Was heißt „amtliches Dokument“? Ist eine beglaubigte Kopie nötig?

Hier gibt es eine wichtige Lockerung, und viele Bewerber geben unnötig Geld aus.

Im uni-assist-Verfahren wird keine amtlich beglaubigte Kopie mehr verlangt. Die Regel lautet: Das Dokument muss Unterschrift und Siegel der ausstellenden Einrichtung tragen oder einen Verifizierungscode enthalten, der zeigt, dass es automatisch erstellt wurde.

In der Praxis heißt das: Ein über e-Devlet abgerufenes Transkript mit Barcode wird direkt akzeptiert.

Worauf Sie achten sollten:

  • Laden Sie das Dokument vollständig hoch – alle Seiten des Transkripts einschließlich der Rückseiten. Eine einzelne hochgeladene Seite ist ein Ablehnungsgrund.
  • Die Scans müssen gut lesbar sein.
  • Screenshots werden nicht akzeptiert. Erstellen Sie bei E-Okul-Dokumenten einen PDF-Ausdruck.
  • Dasselbe Dokument wird nur einmal hochgeladen, auch wenn Sie sich an mehreren Hochschulen bewerben.

Bei der Einschreibung (Immatrikulation) nach der Zulassung kann die Hochschule beglaubigte Kopien verlangen – das ist von Hochschule zu Hochschule verschieden und keine zentrale Regel.

Die Übersetzungsregel: Steht „yeminli tercüman“ auf dem Stempel?

Das ist der wichtigste Teil dieses Beitrags.

Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, werden in der Originalsprache zusammen mit einer deutschen oder englischen Übersetzung hochgeladen. Es sind beide Dateien nötig; die Übersetzung allein reicht nicht.

Wer darf übersetzen?

  • vereidigte oder zu gerichtlich gültigen Übersetzungen berechtigte Personen oder Stellen
  • die dazu berechtigte Stelle der Schule bzw. Hochschule, die das Dokument ausgestellt hat

Nicht akzeptiert werden: unbeglaubigte Übersetzungen gewöhnlicher Übersetzungsbüros.

Und es gibt eine Sonderregel für die Türkei – viele Bewerbungen kommen zurück, weil sie nicht bekannt ist:

uni-assist akzeptiert in der Türkei angefertigte Übersetzungen nur, wenn sie von einem vereidigten Übersetzer stammen und der Stempel den Vermerk „yeminli tercüman“ auf Türkisch enthält. Ein Stempel, auf dem nur Englisch („sworn translator“) oder Deutsch („vereidigter Übersetzer“) steht, wird abgelehnt.

Sie müssen also keinen Übersetzer in Deutschland suchen; eine in der Türkei angefertigte vereidigte Übersetzung ist gültig – vorausgesetzt, der türkische Vermerk steht auf dem Stempel. Bei Deutschland-Bewerbern, die bei uns übersetzen lassen, prüfen wir dieses Detail standardmäßig.

Welche Unterlagen türkische Bewerber einreichen müssen

Das hängt von Ihrem Bewerbungsweg ab:

  • Standardweg: Schulabschlusszeugnis (Lise Diploması) + Platzierungsergebnis von YKS/ÖSYM (mit Hochschule, Fakultät und Punktzahl) + e-Devlet-Transkript, falls Sie bereits ein Studium begonnen haben
  • Anadolu Teknik / İmam Hatip: Kurs- und Notenübersicht der letzten vier Jahre
  • Offenes Gymnasium (Açık Öğretim Lisesi): vierjährige Kurs- und Notenübersicht und beglaubigte Kursliste; war nur das letzte Jahr im Fernunterricht, zusätzlich das Transkript der Klassen 9–11
  • Weg über YÖS: Schulabschlusszeugnis + YÖS-Ergebnis + Zulassungsbescheid einer türkischen Hochschule + Schreiben, auf welches Dokument sich die Zulassung stützt + Bestätigung der Mindestpunktzahl im YÖS
  • Absolventen eines zweijährigen Studiengangs (Önlisans): Schulabschlusszeugnis + Önlisans-Zeugnis + Kurs- und Notenübersicht
  • 100-Punkte-System vor 2005: die damals geltende Prüfungsordnung

Wofür sind anabin und die ZAB da?

anabin ist die Datenbank der ZAB bei der Kultusministerkonferenz, die zeigt, wie ausländische Abschlüsse eingestuft werden. Hochschulen und Ausländerbehörden prüfen dort, wie Ihre türkische Hochschule und Ihr Abschluss eingeordnet sind.

Die ZAB bietet außerdem eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung an; sie wird in der Regel für den Arbeitsmarkt und die Berufsanerkennung benötigt, nicht für die Bewerbung an einer Hochschule. Bei der Hochschulbewerbung übernimmt uni-assist die Prüfung.

Ausführlich erklären wir anabin in einem eigenen Leitfaden.

Ist eine Apostille nötig? Der Unterschied zwischen Hochschule und Visum

Verwechseln Sie diese beiden nicht:

  • Hochschulbewerbung / uni-assist: Eine Apostille wird nicht verlangt. In den Dokument- und Übersetzungsregeln von uni-assist kommt sie nicht vor.
  • Visum und Ausländerbehörde: Je nach Fall kann eine Apostille verlangt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen darauf hin, dass die zuständige Behörde in Deutschland zusätzlich eine Apostille verlangen kann.

Wenn eine Apostille nötig ist, denken Sie an zwei Regeln: Die Apostille wird auf das Original gesetzt, nicht auf eine Kopie, und der Apostillevermerk selbst wird mitübersetzt. Wie Sie eine Apostille erhalten, erklären wir auf unserer Seite Apostille und Beglaubigung.

Studentenvisum: Dokumente auf Deutsch

Das Antragsverfahren läuft inzwischen vollständig über das digitale Auslandsportal der Bundesrepublik. Prüfen Sie die aktuelle und verbindliche Liste dort; die Zahlen in alten PDF-Dateien, die im Internet kursieren, gelten nicht mehr.

Die wichtigsten Beträge (Stand: September 2026):

  • Sperrkonto: 11.904 Euro pro Jahr – 992 Euro pro Monat. Monatlich kann jeweils nur ein Zwölftel abgehoben werden.
  • Gebühr für das nationale Visum: 75 Euro
  • Krankenversicherung: Deckung von mindestens 30.000 Euro
  • Bearbeitungszeit: in der Regel 6–8 Wochen

Beim Visum gilt eine andere Übersetzungsregel als bei uni-assist: Hier werden die Dokumente auf Deutsch verlangt. Reisepass, Krankenversicherung und Reisedokumente müssen nicht übersetzt werden.

Praktischer Tipp: uni-assist akzeptiert Deutsch oder Englisch, die Visumsunterlagen müssen dagegen auf Deutsch sein. Wenn Sie von Anfang an ins Deutsche übersetzen lassen, reicht ein einziger Satz Dokumente für beide Schritte – Sie zahlen nicht zweimal. Darauf weisen wir Bewerber immer vorab hin.

Häufige Fragen

Sollte ich die Übersetzung in Deutschland anfertigen lassen?

Nein. uni-assist akzeptiert Übersetzungen, die in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurden – sofern der Stempel den türkischen Vermerk „yeminli tercüman“ trägt. Einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer brauchen Sie nicht.

Muss ich mein Schulabschlusszeugnis notariell beglaubigen lassen?

Im uni-assist-Verfahren nicht; ein Scan des gesiegelten und unterschriebenen Dokuments oder ein e-Devlet-Ausdruck mit Verifizierungscode genügt. Bei der Einschreibung kann die Hochschule eine Beglaubigung verlangen.

Soll ich ins Deutsche oder ins Englische übersetzen lassen?

Für uni-assist ist beides möglich. Da Ihre Visumsunterlagen aber auf Deutsch verlangt werden, ist es günstiger, von Anfang an ins Deutsche übersetzen zu lassen, wenn Sie nach Deutschland gehen.

Einige Seiten meines Transkripts sind leer – muss ich sie trotzdem hochladen?

Ja. Das Dokument muss vollständig hochgeladen werden. Am häufigsten vergessen wird die Erläuterung des Notensystems auf der Rückseite des Transkripts.

Wie lange dauert die Übersetzung?

Standardunterlagen wie Schulabschlusszeugnis, Transkript und YÖS-/YKS-Dokumente sind meist noch am selben Tag fertig. Senden Sie uns ein Foto Ihrer Dokumente, und wir nennen Ihnen gleich die genaue Dauer.

Dieser Beitrag dient der Information und beruht auf offiziellen Quellen mit Stand September 2026. Gebühren, Beträge und Dokumentenlisten können sich ändern; verbindlich sind die Angaben auf uni-assist.de und im digitalen Visumportal der Bundesrepublik Deutschland.

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