
Wer sich in Deutschland auf eine Stelle bewirbt oder eine Blaue Karte EU bzw. ein Visum für Fachkräfte plant, stößt zuerst auf ein Wort: Anabin. Wie Ihr Abschluss in Deutschland eingestuft wird, entscheidet über Ihren Visumantrag. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, was Anabin ist, was die Kennzeichnung H+ bedeutet, wann eine Bewertung durch die ZAB nötig ist und welche Dokumente eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer brauchen.
Was ist Anabin?
Anabin ist die Datenbank der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) bei der Kultusministerkonferenz, in der ausländische Hochschulen und Abschlüsse eingestuft werden. Deutsche Stellen – das Konsulat, das das Visum erteilt, die Ausländerbehörde, der Arbeitgeber – prüfen den Wert Ihres Abschlusses zuerst dort.
Entscheidend ist: In Anabin gibt es zwei getrennte Einträge, und beide werden geprüft.
- Eintrag der Institution: der Status Ihrer Hochschule. H+ bedeutet anerkannt, H+/- teilweise anerkannt, H- nicht anerkannt.
- Eintrag des Abschlusses: welchem deutschen Abschluss Ihr Studiengang entspricht (zum Beispiel „entspricht Bachelor“, „gleichwertig“).
Auch wenn Ihre Hochschule mit H+ geführt wird: Ist Ihr Studiengang in Anabin nicht verzeichnet, gilt Ihr Antrag als „unvollständig“. Dann kommt die Zeugnisbewertung der ZAB ins Spiel.
Wann ist eine Zeugnisbewertung der ZAB nötig?
Die Zeugnisbewertung ist das offizielle Bewertungsdokument, das die ZAB für Ihren Abschluss ausstellt. Sie wird verlangt, wenn
- Ihr Abschluss in Anabin nicht verzeichnet ist oder keine Bewertung enthält,
- der Arbeitgeber oder das Konsulat ein offizielles Dokument verlangt,
- für die Blaue Karte EU ein schriftlicher Nachweis gefordert wird, dass Ihr Abschluss einem deutschen Hochschulabschluss entspricht.
Der Antrag wird online gestellt, die Bewertung kann mehrere Monate dauern. Am besten beginnen Sie deshalb damit, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Reglementierte Berufe sind ein eigenes Verfahren
Für reglementierte Berufe wie Ärztin und Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Pflegefachkraft, Lehrer oder Rechtsanwalt reichen Anabin oder die Zeugnisbewertung nicht aus; hier ist eine Berufsanerkennung durch die zuständige Stelle bzw. Kammer des jeweiligen Bundeslandes nötig. Wer die Berufsbezeichnung Ingenieur führen möchte, wendet sich an die Ingenieurkammer des Bundeslandes.
Welche Dokumente werden übersetzt?
Für die Antragsunterlagen wird typischerweise eine deutsche Übersetzung folgender Dokumente verlangt:
- Abschlusszeugnis (Bachelor, Associate Degree, Master)
- Notenauszug (Transkript) – mit Kursnamen und ECTS-Punkten
- bei manchen Anträgen die Modulbeschreibungen (Curriculum / Modulhandbuch)
- das Schulabschlusszeugnis und gegebenenfalls ein Anerkennungsbescheid
- die Personalienseite des Reisepasses und bei einer Namensänderung ein Personenstandsauszug
Wer die Übersetzung anfertigen darf, hängt von der Stelle ab: Manche Behörden verlangen die Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten bzw. beeidigten Übersetzers, andere akzeptieren eine in der Türkei angefertigte notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Vorgaben der jeweiligen Stelle – die falsche Art der Übersetzung kann Monate kosten.
Ist eine Apostille nötig?
Die Türkei und Deutschland sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, das die gegenseitige Anerkennung von Urkunden regelt. Für Bildungsdokumente wie Abschlusszeugnis und Transkript erhalten Sie die Apostille beim Gouverneursamt (Valilik) oder Landratsamt (Kaymakamlık) in der Provinz, in der die ausstellende Hochschule liegt. Die richtige Reihenfolge lautet: zuerst das Original oder eine beglaubigte Kopie → Apostille → vereidigte Übersetzung. Mehr zur Apostille lesen Sie auf unserer Seite Apostille und Beglaubigung.
Schritt für Schritt
- Suchen Sie in Anabin zuerst Ihre Hochschule, dann Ihren Studiengang; speichern Sie den Bildschirmausschnitt als PDF.
- Fehlt der Eintrag des Abschlusses, beantragen Sie die Zeugnisbewertung bei der ZAB.
- Lassen Sie Abschlusszeugnis und Transkript mit einer Apostille versehen.
- Lassen Sie die Dokumente ins Deutsche übersetzen und bei Bedarf notariell beglaubigen.
- Reichen Sie die Unterlagen zusammen mit dem Arbeitsvertrag und den Visumsunterlagen ein.
Die häufigsten Fehler
- Nur die Hochschule prüfen, nicht den Studiengang. Beide Einträge sind nötig.
- Kursnamen frei übersetzen. Im Transkript müssen die Kursnamen der deutschen Hochschulterminologie entsprechend übersetzt werden, nicht frei erfunden.
- Die Apostille überspringen. Egal wie gut die Übersetzung ist – ohne Apostille gilt das Dokument in einem offiziellen Verfahren als unvollständig.
- Abweichende Namensschreibweisen. Weicht die Schreibweise im Zeugnis von der im Reisepass ab, muss auch der Personenstandsauszug übersetzt werden, der die Verbindung herstellt.
Wenn Sie einen Abschluss in der Türkei anerkennen lassen müssen
Möchten Sie einen in Deutschland erworbenen Abschluss in der Türkei verwenden, läuft das Verfahren in umgekehrter Richtung, und die Anerkennung (Denklik) durch den türkischen Hochschulrat YÖK wird nötig. Auch für diese Unterlagen fertigen wir vereidigte Übersetzungen an.
Kenbil für Ihre deutschen Übersetzungen
Kenbil Tercüme bietet seit 1992 mit vier Büros in Istanbul notariell beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer in 72 Sprachen an. Für Abschlusszeugnisse, Transkripte und Modulbeschreibungen arbeiten wir mit vereidigten Deutsch-Übersetzern, die die akademische Terminologie beherrschen. Als Übersetzungsbüro für vereidigte Übersetzungen in Istanbul sind wir in Şirinevler, Bağcılar Güneşli, Halkalı und İkitelli für Sie da. Senden Sie uns Ihre Unterlagen per WhatsApp für ein Angebot – wir melden uns noch am selben Tag.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Da Anabin-Einträge und die Dokumentvorgaben der ZAB aktualisiert werden können, prüfen Sie vor dem Antrag die offiziellen Seiten der zuständigen Stelle.



