
Sie möchten ein Dokument für Deutschland übersetzen lassen und haben nur eine Frage: Gilt eine Übersetzung, die in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und vom Notar beglaubigt wurde, auch in Deutschland – oder brauchen Sie einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer?
Im Internet finden Sie auf diese Frage zwei Arten von eindeutigen Antworten: „wird anerkannt“ oder „wird nicht anerkannt“. Beide sind falsch. Die richtige Antwort – und das schreibt das Auswärtige Amt selbst auf seiner Website – lautet: Über die Anerkennung entscheidet die Behörde, die das Dokument bearbeitet. Eine bundesweit verbindliche Einheitsregel gibt es nicht.
In diesem Beitrag haben wir die Lage Behörde für Behörde anhand offizieller Quellen zusammengestellt. Am Ende steht außerdem ein Detail, das kaum jemand kennt und das unnötige Kosten erspart.
Warum gibt es keine einheitliche „Deutschland-Regel“?
Auf der Seite des Auswärtigen Amts zum internationalen Urkundenverkehr heißt es, dass die Behörde, die das Dokument bearbeitet, im Einzelfall nach eigenem Ermessen entscheidet, ob eine im Ausland angefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann. Auf derselben Seite steht auch, dass Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern „regelmäßig“ anerkannt werden.
Auf einer weiteren Seite des Ministeriums findet sich ein zweites Detail: Übersetzungen gelten nach deutschem Recht nicht als öffentliche Urkunden, sondern als Sachverständigenleistung. Deshalb können deutsche Auslandsvertretungen Übersetzungen auch nicht beglaubigen.
Es gibt also nicht „das Deutschland“ als einen Ansprechpartner. Das Konsulat entscheidet anders als eine Hochschule, ein Standesamt wieder anders – und selbst zwei gleichartige Behörden können sich unterschiedlich verhalten.
Behörde für Behörde: Wer verlangt was?
Deutsches Generalkonsulat und Botschaft (Visumantrag) – akzeptieren die in der Türkei angefertigte Übersetzung
In den türkischsprachigen Merkblättern der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei wird verlangt, dass die deutschen Übersetzungen türkischer Dokumente „von vereidigten Übersetzern angefertigt“ sein müssen. Diese Formulierung richtet sich an Antragsteller in der Türkei; dass der Übersetzer in Deutschland vereidigt sein muss, wird nicht verlangt. Für einen Visumantrag reicht also eine in der Türkei angefertigte, notariell beglaubigte Übersetzung aus.
uni-assist – akzeptiert, achtet aber auf den Stempel
Die Länderseite Türkei von uni-assist, der gemeinsamen Bewerbungsstelle deutscher Hochschulen, ist hier die klarste Quelle: Bei Übersetzungen aus der Türkei werden nur Übersetzungen anerkannt, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurden und deren Stempel den türkischen Vermerk „yeminli tercüman“ trägt. Übersetzungen mit einem nur englisch- oder deutschsprachigen Stempel werden abgelehnt.
Das ist eine sehr konkrete technische Vorgabe. Prüfen Sie den Stempel, bevor Sie die Übersetzung entgegennehmen. Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden zur uni-assist-Bewerbung.
Deutsche Hochschulen – die meisten akzeptieren, aber jede formuliert ihre eigene Regel
- LMU München: Die Übersetzung kann von in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder von einem im jeweiligen Land für diese Sprache gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
- Universität Heidelberg: Im Ausland angefertigte Übersetzungen müssen von einer Stelle stammen, die in diesem Land zu beeidigten Übersetzungen berechtigt ist; Übersetzungsbüros ohne diesen Status werden nicht akzeptiert.
- Universität Passau: Verlangt wird ein „vereidigter Übersetzer“; in welchem Land er vereidigt sein muss, ist nicht angegeben.
Der gemeinsame Nenner: Eine ungestempelte Übersetzung eines nicht vereidigten Übersetzungsbüros wird nirgends akzeptiert.
Standesamt – hier ist das Risiko am größten
Hier unterscheiden sich die Städte, und zwar deutlich:
- München (am strengsten): Die Seite zum Ehefähigkeitszeugnis verlangt, dass die Übersetzung von einem in Deutschland oder bei einer deutschen Auslandsvertretung anerkannten und vereidigten Übersetzer stammt. Diese Formulierung schließt eine in der Türkei angefertigte notariell beglaubigte Übersetzung aus.
- Frankfurt (am flexibelsten): Dort heißt es, Sie können Dokumente auch im Ausland übersetzen lassen, sofern ein in diesem Land dazu ermächtigter Übersetzer die Übersetzung anfertigt.
- Essen (Mittelweg): Verlangt wird „ein öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer“, ohne Angabe des Landes.
Die Standesämter dreier großer deutscher Städte geben auf dieselbe Frage drei verschiedene Antworten. Wenn Sie eine Übersetzung für eine Eheschließung benötigen, beginnen Sie nicht mit der Übersetzung, bevor Sie wissen, bei welchem Standesamt Sie die Unterlagen einreichen.
Behörden, deren Regel wir nicht überprüfen konnten
Ehrlich gesagt: Nicht für jede Behörde gibt es eine offizielle Quelle.
- ZAB (Zeugnisbewertung): Die aktuelle Übersetzungsregel konnten wir nicht anhand einer offiziellen Quelle bestätigen. Lassen Sie sie sich auf der FAQ-Seite der ZAB bestätigen.
- Deutsche Rentenversicherung: Auf der Verbindungsseite für die Türkei fand sich keine Aussage zur Übersetzungspflicht.
- Ausländerbehörde: Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht; das Beispiel Berlin verlangt eine „beglaubigte Übersetzung“, sagt aber nicht, wer übersetzen muss.
Das Anerkennungsportal des Bundes bestätigt das: Manche zuständigen Stellen akzeptieren keine Übersetzungen von im Ausland vereidigten Übersetzern, und das Portal empfiehlt, vor der Übersetzung bei der zuständigen Stelle nachzufragen.
Ein verbreiteter Irrtum: die „Liste der vom Konsulat anerkannten Übersetzer“
Eine solche Liste gibt es nicht. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei schreiben auf ihren eigenen Seiten, dass sie grundsätzlich keine Übersetzungen anfertigen und keine Übersetzungen beglaubigen. Für die Suche nach einem Übersetzer empfehlen sie, sich in der Türkei an einen Notar zu wenden, und für Deutschland das Justizportal. Die fest angestellten Übersetzer der Vertretungen arbeiten nur für deren eigene notarielle Amtshandlungen.
Wenn Ihnen ein Büro sagt „wir stehen auf der Liste des Konsulats“, fragen Sie, um welche Liste es sich handeln soll.
Bares Geld sparen: Formulare A, B und C
Das ist der konkreteste Spartipp in diesem Beitrag. Die internationalen (mehrsprachigen) Urkunden, die Sie beim türkischen Standesamt (Nüfus Müdürlüğü) erhalten, werden nach dem Wiener Übereinkommen vom 8. September 1976 ausgestellt und brauchen für die Verwendung in Deutschland weder eine Übersetzung noch eine Apostille:
- Formular A – internationale Geburtsurkunde
- Formular B – internationale Heiratsurkunde
- Formular C – internationale Sterbeurkunde
Dieselbe Befreiung gilt für das nach dem Übereinkommen von 1980 ausgestellte internationale Ehefähigkeitszeugnis. Statt für Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde die Kette aus Übersetzung, Notar und Apostille zu bezahlen, kann es also genügen, beim Standesamt die internationale Ausfertigung zu verlangen.
Für Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die nicht im internationalen Format vorliegen, werden dagegen eine Apostille und eine deutsche Übersetzung verlangt.
Wann ist eine Apostille nötig, und wer stellt sie aus?
Die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; für die Türkei ist es am 29. September 1985 in Kraft getreten. Deshalb gilt für Deutschland nicht die Legalisation, sondern die Apostille.
Die Apostille ist aber keine automatische Pflicht: Laut der Seite der deutschen Auslandsvertretung entscheidet ebenfalls die deutsche Behörde, bei der das Dokument vorgelegt wird, ob eine Apostille nötig ist.
Wer stellt in der Türkei die Apostille aus?
- Verwaltungsdokumente und notarielle Urkunden: die Gouverneursämter (Valilik) und Landratsämter (Kaymakamlık)
- Gerichtliche Dokumente: die Justizkommissionen an den Gerichtsstandorten mit großer Strafkammer (Ağır Ceza Mahkemesi)
Die deutschen Auslandsvertretungen können bei der Beschaffung der Apostille nicht helfen – das schreiben sie selbst auf ihren Seiten. Die EU-Verordnung 2016/1191, die für bestimmte Urkunden auf die Apostille verzichtet, gilt nur zwischen EU-Mitgliedstaaten; die Türkei fällt nicht darunter.
Zur richtigen Reihenfolge und weiteren Einzelheiten lesen Sie unsere Seite zu Apostille und Beglaubigung.
Warum ist das so kompliziert? Zwei Systeme, die nicht gleichwertig sind
Hinter der Zurückhaltung deutscher Behörden steht ein rechtlicher Unterschied. In der Türkei gibt es keine staatliche Prüfung für vereidigte Übersetzer; die Befugnis entsteht durch ein vor dem Notar aufgenommenes Eidesprotokoll, und der Notar stellt die Sprachkenntnisse anhand von Diplomen oder anderen Nachweisen fest. In Deutschland dagegen wird der Übersetzer vom Gericht vereidigt.
Die beiden Systeme sind nicht gleichwertig. Deshalb verlangen manche deutsche Behörden einen Übersetzer aus ihrem eigenen System. Was das Eidesprotokoll auf türkischer Seite bedeutet, erklären wir auf unserer Seite zur notariell beglaubigten Übersetzung.
Das Einzige, was Sie vor der Übersetzung tun sollten
Das ganze Durcheinander lässt sich mit einem einzigen Schritt auflösen: Fragen Sie die konkrete deutsche Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen – am besten schriftlich. Die Frage lautet:
„Akzeptieren Sie mein Dokument in einer Übersetzung, die in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und notariell beglaubigt wurde, oder verlangen Sie einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer? Ist eine Apostille erforderlich?“
Bewahren Sie die schriftliche Antwort auf. Die Kette aus Übersetzung, Notar und Apostille bezahlt man nicht nur einmal – läuft etwas schief, bezahlt man sie komplett noch einmal.
Häufige Fragen
Gilt eine in der Türkei notariell beglaubigte Deutsch-Übersetzung in Deutschland?
Das hängt von der Behörde ab. Bei Visumanträgen der deutschen Konsulate und bei uni-assist-Bewerbungen wird die in der Türkei angefertigte vereidigte Übersetzung akzeptiert. Einige Standesämter (zum Beispiel München) verlangen dagegen laut ihren eigenen Seiten einen in Deutschland vereidigten Übersetzer. Eine einheitliche Antwort gibt es nicht – fragen Sie die Behörde.
Ist es sicherer, die Übersetzung in Deutschland anfertigen zu lassen?
Bei Standesamtsverfahren und bestimmten Anerkennungsstellen sind Sie mit einem in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer auf der sicheren Seite. Bei Visum- und uni-assist-Unterlagen wird die Übersetzung aus der Türkei dagegen akzeptiert und ist zudem praktischer.
Muss ich meine Geburtsurkunde übersetzen lassen?
Nicht unbedingt. Wenn Sie beim türkischen Standesamt eine internationale Geburtsurkunde (Formular A) erhalten, brauchen Sie für Deutschland weder eine Übersetzung noch eine Apostille. Dasselbe gilt für Heirats- (Formular B) und Sterbeurkunden (Formular C).
Braucht auch die Übersetzung selbst eine Apostille?
Eine offizielle deutsche Quelle, die das als allgemeine Regel verlangt, haben wir nicht gefunden. Auf türkischer Seite kann eine notariell beglaubigte Übersetzung mit einer Apostille versehen werden, weil die Apostille die Unterschrift des Notars bestätigt. Wenn die Behörde auch für die Übersetzung eine Apostille verlangt, klären Sie das gleich zu Beginn.
Welche Regel gilt für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen?
Anabin ist eine Datenbank; sie bewertet keine einzelnen Dokumente, und Sie schicken dort auch keine Unterlagen hin. Die individuelle Bewertung ist das Zeugnisbewertungsverfahren der ZAB, und deren aktuelle Übersetzungsregel konnten wir nicht anhand einer offiziellen Quelle bestätigen – fragen Sie direkt bei der ZAB nach. Den gesamten akademischen Ablauf beschreibt unser Leitfaden zu Anabin und Anerkennung.
Gilt das auch für Österreich und die Schweiz?
Die Ergebnisse in diesem Beitrag betreffen deutsche Behörden. Österreich und die Schweiz wenden eigene Regeln an; dieselbe Frage müssen Sie dort der zuständigen Behörde gesondert stellen.
Fazit
Bei der notariell beglaubigten Deutsch-Übersetzung lautet die richtige Frage nicht „Ist sie gültig?“, sondern „Für welche Behörde?“. Bei Visum- und Hochschulbewerbungen wird die in der Türkei angefertigte vereidigte Übersetzung nachweislich akzeptiert; bei Personenstands- und Eheschließungsverfahren hängt es von der Stadt ab. Bei Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden macht die internationale Ausfertigung die ganze Kette oft überflüssig.
Kenbil Tercüme arbeitet mit vereidigten Übersetzern in 72 Sprachen, und Deutsch gehört zu unseren meistgefragten Sprachen. Wenn Sie uns gleich sagen, bei welcher deutschen Stelle Sie Ihr Dokument einreichen, planen wir die Beglaubigungsschritte entsprechend – und lassen Überflüssiges von Anfang an weg. Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Deutsch-Übersetzung in Istanbul.
DOKUMENT SENDEN, PREIS IN 10 MINUTEN
Die Behördenregeln in diesem Beitrag wurden am 21. September 2026 aus folgenden offiziellen Quellen zusammengestellt: Auswärtiges Amt (Seiten zum internationalen Urkundenverkehr und FAQ), Merkblätter der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei auf tuerkei.diplo.de, Länderseite Türkei von uni-assist e.V., Dokumentenseiten der LMU München sowie der Universitäten Heidelberg und Passau, Standesamtsseiten der Städte München, Frankfurt und Essen, anerkennung-in-deutschland.de, Bundesamt für Justiz sowie die Apostille-Seiten türkischer Landratsämter. Da sich die Regeln je nach Behörde unterscheiden und ohne Ankündigung geändert werden können, lassen Sie sie sich vor Beginn von der zuständigen Stelle bestätigen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
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